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Bestattungen

Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei. Die Angehörigen werden gebeten, sich innert zwei Tagen bei uns telefonisch zu melden, um einen persönlichen Besprechungstermin zu vereinbaren. An diesem Termin muss der ärztliche Todesschein im Original vorgelegt werden. In Notfällen (ausserhalb der Bürozeiten) können Sie unseren Bestatter direkt für den Transport beauftragen: Hugo Breitler, 079 363 89 05

Preis

gratis

Zugehörige Objekte

Name
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Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Nummer Name Inkrafttreten
840.1 Friedhof- und Bestattungsverordnung 1. Januar 1997
840.2 Gemeinschaftsgrab (Ergänzung) 1. Januar 2003
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